Gesetze / Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVG§ 20 Wahlvorschläge
Stand: 15.06.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BPersVG%202021/20#abs-1 (1) Zur Wahl des Personalrats können die wahlberechtigten Beschäftigten und die in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften Wahlvorschläge machen. Jeder Wahlvorschlag der Beschäftigten muss von mindestens 5 Prozent der wahlberechtigten Gruppenangehörigen, jedoch mindestens von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch 50 wahlberechtigte Gruppenangehörige. Die nach § 15 Absatz 2 Nummer 4 nicht wählbaren Beschäftigten dürfen keine Wahlvorschläge machen oder unterzeichnen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BPersVG%202021/20#abs-2 (2) Ist gemeinsame Wahl beschlossen worden, so muss jeder Wahlvorschlag der Beschäftigten von mindestens 5 Prozent der wahlberechtigten Beschäftigten unterzeichnet sein; Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BPersVG%202021/20#abs-3 (3) Werden bei gemeinsamer Wahl für eine Gruppe gruppenfremde Bewerberinnen oder Bewerber vorgeschlagen, muss der Wahlvorschlag von mindestens 10 Prozent der wahlberechtigten Angehörigen der Gruppe unterzeichnet sein, für die sie vorgeschlagen sind. Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BPersVG%202021/20#abs-4 (4) Eine Person kann nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BPersVG%202021/20#abs-5 (5) Jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von zwei Beauftragten unterzeichnet sein; die Beauftragten müssen Beschäftigte der Dienststelle sein und einer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft angehören. Bei Zweifeln an der Beauftragung kann der Wahlvorstand verlangen, dass die Gewerkschaft die Beauftragung bestätigt.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 20 BPersVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 05.06.2023 – 33 K 3267/22.PVB
- VG Düsseldorf, 11.03.2016 – 33 L 603/16.PVB
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2007 – 3 TaBV 59/06
- BVerwG, 03.03.2003 – 6 P 14.02Zitiert von 6
- VG Berlin, 10.09.2019 – 71 K 4.19 PVB
- VG Köln, 17.04.2012 – 33 L 239/12 PVB
Zuletzt entschieden
- VG Mainz, 19.06.2012 – 2 K 473/11.MZZitiert von 2
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2012 – OVG 62 PV 2.11
- BVerwG, 13.07.2011 – 6 P 21/10Personalratswahl; Antragsrecht eines Berufsverbandes
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 20 BPersVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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09.06.2021 Ausfertigung
§ 20 geändert durch Artikel 25 Abs. 3 31. 12. 2025 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I 1614)
BGBl. 2021 I S. 1614
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